
für Verkehrsrecht
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Im Versicherungsrecht werden die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Privat- bzw. Geschäftspersonen geregelt.
Bereiche des Versicherungsrechts sind:- das Transport- und Speditionsversicherungsrecht
- das Sachversicherungsrecht, insbesondere das Recht der Fahrzeugversicherung - bei dieser handelt es sich um die "Kaskoversicherung".
- Das KFZ-Versicherungsrecht gliedert sich in die KFZ-Haftpflichtversicherung, die KFZ-Fahrzeugversicherung und die KFZ-Unfallversicherung.
- das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- das Haftpflichtversicherungsrecht
- die Rechtsschutzversicherung
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